Petition LKW-Maut 162630 - BGV-Bundesverband Güter-Transport u. Verkehr

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Petition LKW-Maut 162630

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Der BGV fordert per Petition die Reform LKW-Maut 2024
sofort rückgängig zu machen, da diese rechtswidrig ist

Der BGV, Bundesverband GüterTransport & Verkehr hat am 21.Januar 2024 eine Petition gegen die aktuelle Reform zur LKW-Maut 2024 auf den Weg gebracht. Hierin fordert der BGV die amtierende Regierung auf, die aktuell eingeführte Reform der LKW-Maut, nebst Kostenerhöhung sowie der Gesetzesänderung zugunsten des Bundesschienenausbaus sofort rückgängig zu machen.

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Die aktuelle Maut-Reform ist rechtswidrig!

Der BGV, Bundesverband GüterTransport & Verkehr fordert die amtierende Regierung auf, die aktuell eingeführte Reform der LKW-Maut, nebst Kostenerhöhung sowie der Gesetzesänderung zugunsten des Bundesschienenausbaus sofort rückgängig zu machen.


Begründung:

Die Gesetzesänderungen zur LKW-Maut verstoßen bereits seit ihrer letzten Änderung 2023 gegen die gültigen Bundesfernstraßen- und Bundesschienenausbaugesetze (gemäß gültigen Eisenbahnrecht des Bundes), da diese nicht der seit 2011 gültigen Zweckbindung wie folgt entsprechen:

Generell gilt, dass massive Eingriffe und/oder Änderungen der Grund- und Ursprungsgesetzgebungen sozial- und wirtschaftsverträglich sein müssen. Sie dürfen keinesfalls das Wohl der Menschen sowie den wirtschaftlichen Fortbestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Gleiches gilt, wenn es zu massiven Einschränkungen und Einschnitten kommen könnte, wodurch es zu einer Überproportion von Unternehmensschließungen sowie dadurch resultierenden Arbeitsplatzgefährdungen kommen könnte. Dies gilt insbesondere für Zweckentbindungen, welche branchenrelevant angesiedelt sind, zumal wenn es dadurch zu Einschränkungen und Verzögerungen kommt, welche ein Fehlverhalten bzw. eine Fehleischätzung der amtierenden Regierung verschleiert und sich eine Begünstigung dritter zur Verschleierung diesen erkennen lässt. Dies ist gerade bei den Wahlversprechen zur Klimapolitik der amtierenden Regierung sowie der daraus resultierenden Zweckentfremdungen, insbesondere bei der LKW-Maut klar zu erkennen zumal das Bundesfernstraßengesetz die Verwendung der LKW-Maut bereits seit 2011, nachdem die SPD schon einmal in 2005 diese zweckentfremdete klar definiert, zumal die Finanzierung des Bundesschienennetzwerks ebenfalls klar durch den § 9 im Bundesschienenausbaugesetze verbindlich geregelt ist.

Hierzu die genaue Definition zu Autobahnen und Bundesstraßen sowie des Gesetzes über den Ausbau der Schienenwege des Bundes gemäß Bundesschienenwegeausbaugesetz § 9 Finanzierung und Baudurchführung wie folgt:

Bundesfernstraßen sind Autobahnen und Bundesstraßen. Sie
 
  • bündeln den überregionalen Verkehr
  • entlasten die Ortsdurchfahrten
  • schaffen sichere, verkehrsflüssige      und leistungsfähige Verbindungen für die mobile Gesellschaft
  • erfüllen die Versorgung der      Bürgerinnen und Bürger mit Gütern
 
Zu den Bundesfernstraßen gehören insbesondere die Fahrbahn, der Straßenunterbau, die Brücken, Tunnel, Durchlässe, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmauern, Lärmschutzanlagen, Seitenstreifen und Trennflächen, Verkehrs- und Schutzeinrichtungen, die Bepflanzung, Mauteinrichtungen, Betriebsgehöfte sowie Tank- und Rastanlagen an den Bundesautobahnen.
 

Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz)
§ 9 Finanzierung und Baudurchführung

Die Durchführung der in den Bedarfsplan aufgenommenen Baumaßnahmen sowie deren Finanzierung bedürfen einer Vereinbarung zwischen den Eisenbahnen des Bundes, deren Schienenwege gebaut oder ausgebaut werden sollen, und denjenigen Gebietskörperschaften oder Dritten, die den Bau oder Ausbau ganz oder teilweise finanzieren. Die Vereinbarung ist, auf Antrag eines der Beteiligten unter Hinzuziehung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, frühestens nach sieben Jahren daraufhin zu überprüfen, ob und in welchem Ausmaß sich das unternehmerische Interesse der Eisenbahnen des Bundes an den Investitionen verändert hat. Die Kosten trägt der Antragsteller. Haben sich die Verhältnisse, die für den Inhalt der Vereinbarung maßgebend gewesen sind, seit Abschluss des Vertrages so wesentlich geändert, dass einer Vertragspartei das Festhalten an der ursprünglich vereinbarten Regelung nicht zuzumuten ist, so kann diese Vertragspartei eine Anpassung der Vereinbarung an die geänderten Verhältnisse verlangen.


Abschließendes Zitat von Alexander Dobrindt (damaliger Verkehrsminister der CDU/CSU) aus 2018

Abschließend möchten wir dieser Stelle den ehemaligen Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, zur bevorstehenden Ausweitung der Lkw-Mautpflicht in 2018 auf alle Bundesstraßen zitieren:

„Mit der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen vollziehen wir den Systemwechsel von einer Steuer- hin zu einer Nutzerfinanzierung unserer Verkehrsinfrastruktur. Wir generieren zusätzliche rund zwei Milliarden Euro pro Jahr für die Modernisierung unserer Straßen. Die Mauteinnahmen fließen direkt und dauerhaft in deren Erhalt und Ausbau.“
 
Viele kritische Stimmen, vor allen in den sozialen Medien fordern, die Einnahmen der Maut sollten doch wenigstens 1:1 in den Straßenbau fließen. Wie man sieht wird dem weitestgehend Rechnung getragen – und nicht erst jetzt, sondern bereits seit 2011.


Außerdem fordert der BGV

  • Eine Abschaffung der CO2-Doppelbelastung bei Maut + Diesel
  • Eine verbindliche Einhaltung der Zweckmäßigkeit der LKW-Maut für Straßen, Brücken und Parkplätze sowie für direkte Fördermittel und Zuschüsse in einen klimafreundlichen Straßengüterverkehr, wie E- und Wasserstoff-Lkw, Ladeinfrastruktur und Biokraftstoffe
  • Eine Anpassung der Mautharmonisierungsprogramme (De-Minimis) auf 1 Mrd. Euro
  • Eine verbindliche Einhaltung der Zweckmäßigkeit der LKW-Maut für Straßen, Brücken und Parkplätze sowie für direkte Fördermittel und Zuschüsse in einen klimafreundlichen Straßengüterverkehr, wie E- und Wasserstoff-Lkw, Ladeinfrastruktur und Biokraftstoffe
  • Eine Anpassung der Mautharmonisierungsprogramme (De-Minimis) auf 1 Mrd. Euro
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Mit unserem „Petitions-Sondertarif“, (statt 690,00 € bis auf Weiteres nur 290,00 € bei vollen Leistungen) wollen wir Sie sicherlich auch gerne als neues Verbandsmitglied begrüßen, dennoch wollen wir Sie aber in erster Linie als Unterstützer/in für unsere Bemühungen zugunsten der Branchen gewinnen. Hierzu zählt aktuell unsere Petition gegen die aktuelle Reform der LKW-Maut.

Aber auch in weiteren Projekten und Schritten können wir gemeinsam sicherlich mehr erreichen. Sei es die Umsetzung unserer Projekte für neues Fahrpersonal, neue Parkflächen für Busse und LKW oder weitere Petitionen, gemeinsam können und werden wir Ziele erreichen.

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